Prüfungsablauf

Die Jägerprüfung wird zweimal jährlich an einem landeseinheitlichen Termin durch die Kreisverwaltung Neuwied durchgeführt.

Die Jägerprüfung gliedert sich in folgende, chronologisch durchgeführte, Teilprüfungen

- Schießprüfung (§ 26 LJGDVO)

- schriftliche Prüfung (§ 27 LJGDVO)

- mündlich-praktische Prüfung (§ 28 LJGDVO)

Das Nichtbestehen der Schießprüfung führt zum Nichtbestehen der Jägerprüfung.