Prüfungsablauf
Die Jägerprüfung wird zweimal jährlich an einem landeseinheitlichen Termin durch die Kreisverwaltung Neuwied durchgeführt.
Die Jägerprüfung gliedert sich in folgende, chronologisch durchgeführte, Teilprüfungen
- Schießprüfung (§ 26 LJGDVO)
- schriftliche Prüfung (§ 27 LJGDVO)
- mündlich-praktische Prüfung (§ 28 LJGDVO)
Das Nichtbestehen der Schießprüfung führt zum Nichtbestehen der Jägerprüfung.